Gewährleistung

Wir übernehmen für die von uns hergestellten Produkte die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des Artikels oder des Zubehörs unentgeltlich alle Mängel, die auf Material - oder Herstellungsfehlern beruhen. sofern deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vorabaustausch von defekten Artikeln.

Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum Umtausch des kompletten Artikels.

Von der Gewährleistung sind Schäden ausgenommen, die auf unsachgemäßen Gebrauch (Betrieb mit falscher Stromart/-spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Bruch etc.) zurückzuführen sind, normaler Verschleiß und Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unerheblich beeinflussen.

Von KIRA Leuchten GmbH durchgeführte Leistungen (innerhalb der Gewährleistung) bewirken weder eine Verlängerung der Gewährleistungszeit, noch beginnt dadurch ein Anspruch auf eine neue Gewährleistung.

Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung und sind deshalb kostenpflichtig.

Bei eigenmächtig oder durch Dritte vorgenommenen Eingriffen/Reparaturen und/oder der Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen erlischt die Gewährleistung und Produkthaftung.